AKTUELL: Hygieneschutzkonzept

Liebe Mitglieder, liebe Fans,
liebe Besucher,
wie viele von euch bereits beim Heimspieltag am vergangenen Sonntag bemerkt haben, herrscht auf dem kompletten Sportgelände des FC Neufahrn e.V. eine FFP2-Maskenpflicht.
Diese wurde auf Anfrage an das Landratsamt Freising bestätigt:
Gemäß §12 der 13. BayIfSMV Abs 3 Satz 2 gilt für Besucher und Zuschauer in Sportstätten eine FFP2-Maskenpflicht. Dies gilt für Indoor, als auch für Outdoor. Auch das aktuelle Rahmenkonzept Sport vom 1. Juli 2021 sieht diese Vorschrift vor. Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und 16. Geburtstag müssen eine medizinische Gesichtsmaske tragen, Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Tragepflicht befreit.
Bitte habt Verständnis, dass wir die vorgeschriebenen Regularien streng umsetzen müssen und ggf. bei Zuwiderhandlung das Hausrecht zur Umsetzung ausüben müssen.
Die Vorstandschaft des FC Neufahrn e.V.

Das Hygieneschutzkonzept des FC Neufahrn e.V. finden Sie FCN_Hygienekonzept - REV04



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